Winterdienst

Die Schnee- und Eisglättebekämpfung ist im Winter nicht nur aus Sicherheitsgründen wichtig, sondern in vielen Bereichen auch gesetzlich vorgeschrieben.

Wir bieten Winterdienstleistungen für Gewerbe- und Industrieanlagen sowie kommunale Flächen im Großraum NRW.

Wer den Winterdienst auf öffentlichen Wegen vernachlässigt, muss bei Unfällen unter Umständen für entstandene Schäden aufkommen. Dies gilt für gewerbliche Eigentümer ebenso wie für Privatbesitzer und oft auch für Mieter, wenn die Räum- und Streupflicht im Rahmen des Mietvertrages übertragen wurde. Es besteht eine sog. Räum- und Streupflicht in den Wintermonaten. Diese beinhaltet auch eine Haftungspflicht, sollte jemand auf Ihrem Grund und Boden durch mangelhafte Räumung zu Schaden kommen.

Im Einzelnen sind dies Ihre Pflichten:

Sie sind verpflichtet, grundstückseigene- und angrenzende Gehwege rechtzeitig von Schnee und Eis zu befreien. Verbindungen zu Fußgängerüberwegen, Fußgängerböden oder -tunneln sowie zu Bushaltestellen gehören ebenfalls dazu.

Schnee muss nach Ende des Schneefalls geräumt, Glätte alsbald nach Eintritt abgestreut werden – mind. 1m breit; bei Eckgrundstücken bis zur Bordsteinkante. Bleibt es trotzdem Glatt, so muss das Eis mechanisch entfernt werden.

Denn in Deutschland herrscht eine Streu- und Räumpflicht der Gehwege für Eigentümer und Mieter (sofern diese übertragen wurde). Werktags zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr sowie Sonn- und Feiertags zwischen 9:00 Uhr und 20:00 Uhr muss der gefallene Schnee geräumt und die an das Grundstück angrenzenden Gehwege gestreut werden.

Streusalz ist auf Gehwegen verboten! Benutzt werden sollte Sand, Split oder andere umweltverträgliche Stoffe mit abstumpfender Wirkung. Übrigens: Auch der Winterurlaub befreit Sie nicht von Ihrer Räum- und Streupflicht.

Unsere Leistungen für Sie:

  • Saisonlaufzeit vom 01.11. – 31.03.
  • Kostenloses Angebot mit Aufmaß Erstellung in Form einer Aufmaß Zeichnung ihrer Flächen
  • Betreuung 7 Tage pro Woche 24 Std./ Tag
  • Günstige Saisonpauschale
  • Reinigung bei Schneefall entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
 
 
 
 
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